Das Ergebnis ist noch nicht einsatzbereit, wenn es anhand der bereitgestellten Evidenz das genannte Ergebnis – eine Betreffzeile, eine versandfertige E-Mail und eine Liste zu bestätigender Fakten – noch nicht liefert oder auf ungeklärten Annahmen, fehlenden Genehmigungen oder erfundenen Details beruht. Nutze die Prüfungen als Freigabekriterien: Überarbeite die Ausgangsdaten oder beauftrage eine namentlich benannte, autorisierte Person mit der Prüfung, statt ein nicht belegtes Ergebnis sprachlich zu verfeinern.